Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Entschließung: Vorsicht bei dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen durch Sicherheitsbehörden

Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 20. September 2024


Bereits jetzt setzen einige Behörden automatisierte biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum ein und berufen sich dabei auf unspezifische strafprozessuale Normen. Hierbei werden nach Ansicht der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) der einschlägige Rechtsrahmen und die Freiheitsrechte der Betroffenen – also potentiell aller Bürgerinnen und Bürger – nicht hinreichend beachtet.

Die bestehenden Regelungen in der Strafprozessordnung bieten für biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum keine Grundlage. Aktuell gibt es zudem Bestrebungen der Politik, das Instrument der automatisierten biometrischen Gesichtserkennung in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen zu erlauben.

Die gesamte Entschließung der DSK (20. September 2024):
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln