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Hinweisbeschilderung und Transparenzanforderungen bei einer Videoüberwachung


Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum 25.05.2018 haben nicht-öffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.

Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DSGVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.

Beispiele für Hinweisschilder und Informationsblätter finden Sie in der grauen Downloadleiste.

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