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Beschluss zur Übermittlungen personenbezogener Daten eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals

Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11. September 2024


Bei Asset Deals handelt es sich um eine Art des Unternehmenskaufs, bei dem nicht das Unternehmen als Ganzes, sondern dessen Vermögenswerte und Wirtschaftsgüter (Assets) an den Käufer übertragen werden. In datenschutzrechtlicher Hinsicht erfordert diese Form der Unternehmensveräußerung bei der Übermittlung personenbezogener Daten eine besondere Betrachtung.

Dazu hat die DSK einen Beschluss veröffentlicht:
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