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Biometrische Verfahren nutzen physische Merkmale (Fingerabdruck, Gesicht, Muster der Iris) oder verhaltensbedingte Merkmale zur Identifikation einer Person. Die datenschutzrechtliche Bewertung der Biometrie hängt vom Einsatzzweck und von der technischen Gestaltung ab. |
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Die Diskussion über Erweiterungen des Einsatzes von DNA-Analysen sollte mit Augenmaß geführt werden, rät der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Wegen der Eingriffsschwere und der Manipulationsmöglichkeiten dürfen die rechtlichen Schranken nicht fallen. |
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eGovernment ist zum Schlagwort der Modernisierung des Staates geworden. Ein Hindernis für einen erfolgreichen Start scheint mangelndes Vertrauen in hinreichende Sicherheit und Datenschutz zu sein. Die Datenschutzbeauftragten geben Empfehlungen zum datenschutzgerechten eGovernment heraus. |
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Aktuelles aus der Kommunalverwaltung |
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Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist längst ein datenschutzrechtliches Dauerthema. Gesucht werden Einsparpotentiale, die Kosten- und Mittelverteilungen transparent machen. Zentrale Datensammlungen über Patienten und Leistungserbringer sollen die Lösung sein. |
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Die Zweifel am niedersächsischen Verfahren der Rasterfahndung und dem Abgleich mit Fremddateien des Bundeskriminalamtes sind bisher nicht ausgeräumt. Die Datenschutzprüfungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. |
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Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind durch unser soziales Netz abgesichert (Sozialversicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungshilfe). Wir wollen Ihnen das komplizierte Regelwerk transparent machen und Hilfen zur Anwendung geben. |
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