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Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden
Google Street View

Auch in Niedersachsen werden Straßenansichten für den Internetdienst Google Street View mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Wer verhindern möchte, dass ein Bild von sich, seinem Haus oder seinem Auto im Internet erscheint, kann der Veröffentlichung widersprechen.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben einen Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten im Internet gefasst, der Ihnen in der linken Spalte als download-Objekt zur Verfügung steht.

Das Unternehmen Google hat verbindlich zugesichert, die geplanten Kamerafahrten mit einem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit im Internet rechtzeitig vorher bekannt zu geben. Zudem wurde zugesichert, eine Technologie zur Verschleierung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung derartiger Aufnahmen einzusetzen.

Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken werden bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt, mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden. Auch nach der Veröffentlichung wird die Widerspruchsmöglichkeit noch bestehen. Die Zusagen von Google zum Internetdienst Google Street View können auf den Seiten des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nachgelesen werden.

Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen von Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken können bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:

streetview-deutschland@google.com

Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg

Dabei sollte die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich die Beschwerde richtet.

 


Team 7
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Lavesallee 6
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

 

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