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Pfad  >  Home  >  Themen/Stichworte  >  Melderecht
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Datenübermittlung an Adressbuchverlage
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Auswirkungen der Förderalismusreform auf das Meldewesen
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Datenübermittlung an die GEZ
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Datenübermittlung von Alters- und Ehejubiläen
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Eckpunktepapier Meldewesen
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Aktuelles aus dem Melderecht

In den letzten Jahren wurde das niedersächsische Melderecht in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen an die rahmenrechtlichen Vorgaben des novellierten Melderechtsrahmengesetzes angepasst. Auch das elektronische Rückmeldeverfahren zwischen den Meldebehörden ist seit dem 01. Januar 2007 verbindlich eingeführt.

Da durch die Föderalismusreform im Herbst 2006 jedoch ein Übergang des Meldewesens in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes beschlossen wurde, haben sich die Verhältnisse im Meldewesen erneut grundlegend geändert.

Die Fortentwicklung des Meldewesens wird daher auch zukünftig von höchstem Interesse für die Datenschutzbeauftragten sein. Zur Prüfung der Bedingungen für eine Fortentwicklung des Meldewesens wurde durch das Bundesministerium des Innern (BMI) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Bericht bereits vorliegt und dessen Ergebnisse den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vorgestellt wurden. Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe sollen ein Bundesmeldegesetz erlassen und ein Bundesmelderegister eingerichtet werden.

Eine wichtige Aufgabe der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wird daher in den nächsten Monaten bzw. ggf. auch Jahren darin bestehen, die Entwicklung des Bundesmeldegesetzes und Bundesmelderegisters kritisch zu begleiten, um durch konstruktive Mitarbeit bei der Entwicklung der künftigen Strukturen eine möglichst datenschutzgerechte Gestaltung zu erreichen.

Als Grundlage für die Begleitung des Entwicklungsprozesses wurde ein Eckpunktepapier erstellt und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration zur Verfügung gestellt, welches die datenschutzrechtlichen Forderungen für die Gestaltung des Bundesmeldegesetzes und Bundesmelderegisters konkretisiert.

Das Eckpunktepapier zur Reform des Meldewesens können Sie über den nebenstehenden Link einsehen und ausdrucken.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstr. 9, 30169 Hannover
Telefon: 0511 120 - 4500
Fax:        0511 120 4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

 

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