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Pfad  >  Home  >  Themen/Stichworte  >  Betriebliches Eingliederungsmanagement
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise

Bei dem BEM nach § 84 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (SGB), Neuntes Buch (IX), handelt es sich um eine originäre Aufgabe der Personalverwaltung, die hinsichtlich der Verwendung der erhobenen Daten einer strengen Zweckbindung unterliegt.

Die Übermittlung von personenbezogenen Informationen, wie z. B. der Namen der für das BEM in Frage kommenden Beschäftigten an die Personalvertretung, wird derzeit kontrovers diskutiert: Vgl. Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (VG) Hamburg vom 10.11.2006 - 23 FB 17/06 - und des VG Berlin vom 04.04.2007 - VG 61 A 28.06 -, wonach die Übermittlung der Namen der für das BEM in Frage kommenden Beschäftigten an die Personalvertretung ohne deren Einwilligung als zulässig angesehen wird. Im Gegensatz dazu die Beschlüsse des VG Düsseldorf vom 20.10.2008 - 34 K 3001/08.PVL -, n. rkr., sowie des VG Aachen vom 26.09.2008 - 16 K 836/08 -, die den Entscheidungen des VG Hamburg und des VG Berlin nicht folgen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht gilt für die Durchführung des BEM in Niedersachsen grundsätzlich folgendes:
Sowohl die Durchführung des BEM im Einzelfall als auch die Beteiligung der Personalvertretung ist vom Einverständnis der Betroffenen abhängig. Der Personalvertretung steht kein automatisches und umfassendes Informationsrecht zu. Alle Maßnahmen zur Behebung der Schwierigkeiten, auch die Einschaltung der Schwerbehindertenvertretung oder anderer Vertretungen im Sinne des § 93 SGB IX, sind an die Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person gebunden. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen darf keine Stelle unterrichtet oder eingeschaltet werden.

Die Aufgabe der Überwachung des BEM wird der Personalvertretung durch § 84 Abs. 2 SGB IX zugewiesen und ergibt sich nicht aus dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Die Überwachungsfunktion des Personalrats aus § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX erfordert keine namentliche Nennung der Beschäftigten, denen ein BEM angeboten wurde. Gegen die Unterrichtung des Personalrats in Form einer allgemeinen Konzept-Vorstellung oder als statistisch anonymisierte Aufbereitung bestehen keine Bedenken. Die Kontrollmöglichkeit der Personalvertretung ist auch ohne Namensnennung (anonymisiert) gewahrt, ansonsten nur mit Einwilligung der Betroffenen.

In Bezug auf die Frage, ob Dienststellen mittels organisatorischer Regelungen oder Dienstvereinbarungen die frühzeitige Einbindung von Personalvertretungen, der Schwerbehindertenvertretung oder sonstiger Interessenvertretungen zwecks Einführung und Umsetzung des BEM-Verfahrens vorsehen dürfen (z. B. durch Bildung eines sog. "Integrationsteams"), sehe ich darin grundsätzlich das Problem einer Interessenkollision. Sofern z. B. Mitglieder des Personalrats als erste Ansprechpartner vorgesehenen werden, müssten diese solange strikt die ihnen zugetragenen Informationen von ihrem Tätigkeitsfeld in der Personalvertretung abschotten, bis evtl. die Einwilligungserklärung der Betroffenen vorliegt, was mir nahezu unmöglich erscheint.

Ich empfehle, Dienstvereinbarungen so zu fassen, dass sich zunächst nur die von der Behördenleitung für die Umsetzung des BEM beauftragte Person (der Personalstelle) mit den vom BEM betroffenen Beschäftigten ins Benehmen setzt, diese über das Verfahren aufklärt und abfragt, ob diese in die Einbindung des o. g. Personenkreises einwilligen. Erst wenn die Einverständniserklärung der Betroffenen zur Durchführung des Verfahrens sowie zur Einbindung der Personalvertretung oder der Schwerbehindertenvertretung oder sonstiger Interessenvertretungen vorliegt, dürfen auch diese Gruppen zur Person informiert werden.

Die oben beschriebene Verfahrensweise ist mit dem Niedersächsischen Sozialministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration abgestimmt.


Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

 

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