Um einen geordneten Betrieb von Informations- und Kommunikatiosnsystemen zu ermöglichen, ist ein Systemadministrator erforderlich. Personen, die mit der Systemverwaltung betraut werden, sollten folgende Aufgaben erfüllen:
- Mitarbeit bei Organisation und Planung des Technikeinsatzes
- Systemadministration
- Netzwerkverwaltung und –überwachung
- Systemoperating und Wartung
- Kontroll- und Organisations- und Betreuungsmaßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherung
Unsere Checkliste beschreibt Art und Umfang der Personalauswahl, die erforderliche Aus- und Fortbildung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes in diesem sensiblen Bereich.
Herr Grabow Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Brühlstraße 9 30169 Hannover |
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