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Das Bundesverfassungsgericht befindet über Verfassungsbeschwerden gegen den so genannten Großen Lauschangriff. Datenschützer mehrerer Länder kommen in einer Stellungnahme gemeinsam zu dem Ergebnis, dass die Regelungen zum Großen Lauschangriff verfassungswidrig sind. |
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Die Zweifel am niedersächsischen Verfahren der Rasterfahndung und dem Abgleich mit Fremddateien des Bundeskriminalamtes sind bisher nicht ausgeräumt. Die Datenschutzprüfungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. |
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Die Grunddaten der niedersächsischen Rasterfahndung wurden im Februar 2003 gelöscht. Echte Treffer hat das umstrittene Verfahren nicht erbracht. Bedenklich ist die Zeitspanne bis zur Beendigung aller Ermittlungstätigkeiten der Polizei. |
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