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Anonymität wird von uns als selbstverständliche Lebensqualität angesehen. Doch unser Recht auf Anonymität ist inzwischen so massiv gefährdet, dass Aufklärung über Gefährdungen und mögliche Sicherungen erforderlich erscheinen. |
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Wie sieht der datenschutzgerechte Internetauftritt eines Unternehmens aus? Das können Sie in der vom Landesbeauftragter für Datenschutz Niedersachsen gemeinsam mit großen niedersächsischen Unternehmen erstellten Handlungsanleitung „Datenschutzgerechtes Internetangebot der Wirtschaft“ nachlesen. |
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Die Frage, ob IP-Adressen personenbezogen sind, wird auch im Kreis der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder kontrovers diskutiert. Die Frage kann nur differenziert nach den jeweiligen Beteiligten im Internet beantwortet werden. |
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Mit dem Prüfwerkzeug OPTuM lassen sich Internetangebote privater oder öffentlicher Stellen automatisiert überprüfen. Das Prüf-Tool steht auch allen interessierten Diensteanbietern zur Selbstkontrolle zur Verfügung. |
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Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei professionellen Nutzern ist die Intention des Tele- und Medienrechts. Dies wird durch eine exzessive Protokollierung und Auswertung der Internetnutzung gefährdet. Ich empfehle Anbietern einen äußerst datensparsamen Umgang mit Protokolldaten. |
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Anonymität ist im täglichen Leben die Regel. Keine Kassiererin verlangt Ihren Ausweis an der Supermarktkasse, kein Parkautomat erfragt die Daten des Fahrers. Im Internet scheint diese Selbstverständlichkeit aufgehoben. Und doch können Sie steuern, wieviel Sie von sich preisgeben wollen. |
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