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erstellt am:
07.10.2015
HANNOVER. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, mit dem die so genannte Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000 zum Austausch von Daten zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt wird. Thiel sagte am Dienstag in Hannover, das Gericht habe die von den deutschen Datenschutzbeauftragten vertretene Meinung bestätigt, dass ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA nicht gegeben sei: „Wir haben mehrfach kritisiert, dass dieses Abkommen überhaupt nicht vor dem Zugriff von US-Behörden auf Daten von EU-Bürgern schützt und diese keinerlei Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besitzen.“ Bemerkenswert, so Thiel, sei die Ansicht des Gerichtshofs, dass eine Regelung, die es den Behörden gestattet, generell auf den Inhalt elektronischer Kommunikation zuzugreifen, den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verletze.
Das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA sollte den transatlantischen Datenverkehr erleichtern: US-Unternehmen konnten eine Safe-Harbor-Zertifizierung erhalten, wenn sie sich verpflichteten, die Datenschutzregelungen des Abkommens einzuhalten. Auf dieser Grundlage war es europäischen Unternehmen dann erlaubt, personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln.
Thiel wies darauf hin, dass die Richter zudem die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden mit der Klarstellung gestärkt hätten, dass bei Beschwerden eine völlig unabhängige Prüfung möglich sein müsse, ob bei der Datenübermittlung sämtliche Anforderungen erfüllt seien.
Nach Angaben Thiels hat das Urteil große Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland, da die Datenübermittlung in die USA von nun an nicht mehr auf das Safe-Harbor-Abkommen gestützt werden könne. Auch die grundsätzliche Zulässigkeit von Datenübermittlung an Stellen in den USA sei angesichts des sorglosen Umgangs mit den Daten dort fraglich.
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07.10.2015