Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

DS-GVO im Gesundheitsbereich Version 3.0

Stand Januar 2024

Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zum Datenschutz im Gesundheitsbereich.

Die folgenden Fragen und Antworten gelten für alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Sie gelten unmittelbar für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie sonstige heilberuflich tätige Personen. Apothekerinnen und Apotheker, Pflegedienste und ähnliche Einrichtungen sowie Patientinnen und Patienten sollten sich an den Antworten ebenfalls orientieren.

Zu fachspezifischen Themen finden Sie auf der Webseite des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen und auf der Webseite der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) weitere Ergänzungen und Erläuterungen.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln