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Spam (unerwünschte E–Mail–Werbung)

Unerwünschte E-Mails sind für viele Menschen ein tägliches Ärgernis und stellen zudem einen erheblichen Kostenfaktor dar. Sie sind nach § 7 UWG verboten und können den in § 8 UWG genannten Stellen gemeldet und von diesen verfolgt werden.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (Eco) hat im März 2005 ein Aktionsbündnis zur Bekämpfung von deutschen Spam–E-Mails gegründet. Dabei wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet, die das weitere Verfahren koordiniert.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz unterstützt die Aktion des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. (Eco) gegen Spams.

Eco hat zu diesem Thema verschiedene Aufklärungsschriften veröffentlicht, die in der linken Spalte als pdf – Dokumente zur Verfügung stehen.

Kontaktadressen sind z.B.:

Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/ ( mail@wettbewerbszentrale.de)


Bundesverband der Verbraucherzentralen
http://www.vzbv.de/go/ (beschwerdestelle@vzbv.de)

Verband für Internetwirtschaft e.V.
http://www.internet-beschwerdestelle.de

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