Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Aufnahmefahrten für Google Street View starten wieder

Seit Anfang Juni hat das US-amerikanische Unternehmen wieder begonnen, Fotomaterial in Deutschland für den Dienst Google Street View zu erstellen. Die bisher verfügbaren Straßenansichten sind rund fünfzehn Jahre alt und sollen erneuert werden. Ab Juli 2023 werden die neuen Street-View-Aufnahmen bei Google Maps verfügbar sein.

Die Kamera-Fahrzeugflotte von Google fährt über einen längeren Zeitraum durch ganz Deutschland und fotografiert systematisch alle Straßenzüge. Dabei werden Häuser, Fahrzeuge mit Nummernschildern und auch Personen auf öffentlichen Flächen und privaten Grundstücken aufgenommen. Nähere Informationen, wann und wo die Google-Fahrzeugflotte die 360°-Aufnahmen erstellt, finden sich hier.

Die grundsätzliche datenschutzrechtliche Bewertung der deutschen Aufsichtsbehörden zu den Panorama-Aufnahmen von deutschen Städten, wie sie durch Konzerne wie Google oder Apple für ihre-Dienste Google Street View bzw. Apple Look Around, vorgenommen werden, ergibt sich aus dem Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu „Vorabwidersprüchen bei Street View und vergleichbaren Diensten“ vom 12.05.2020.

In Deutschland hat das US-amerikanische Unternehmen Google LLC seinen Hauptfirmensitz in Hamburg, so dass die Kamerafahrten durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit datenschutzrechtlich geprüft wurden. Weitere Informationen sind dazu auf dessen Webseite zu finden.

Die wichtigsten Bedingungen für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit sowie deren anschließende Veröffentlichung über den Dienst Google Street View sind:

  • Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen aus dem öffentlichen Straßenraum kann Google auf die Rechtsgrundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stützen.
  • Es dürfen nur Aufnahmen von Bereichen erstellt werden, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind.
  • Personenbezogene Daten, die aufgenommen werden, aber nicht für die Straßenansichten erforderlich sind, wie insbesondere Gesichter und Kfz-Kennzeichen, müssen vor der Veröffentlichung verpixelt werden.
  • Betroffene können bereits bevor die Aufnahmen erfolgen, hier einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder ihres Hauses bei Google Street View einlegen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist darauf hin, dass in der Vergangenheit eingelegte Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häuser-Aufnahmen in Google Street View für die ab 2022 angefertigten Aufnahmen von Google nicht berücksichtigt werden. Betroffene Personen, die ihr Haus oder ihre Wohnung künftig nicht in Google Street View abgebildet sehen möchten, müssen daher erneut Widerspruch gegen die Veröffentlichung der neu erstellten Aufnahmen einlegen. Alle ab 2022 eingelegten Widersprüche werden in Zukunft von Google bei neuen Aufnahmefahrten berücksichtigt.
Google Street View   Bildrechte: Adobe Stock
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln