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Biometrische Merkmale

Papillarmuster der Finger
Werden nur die Merkmale eines bestimmten Fingers genutzt, entstehen Probleme, wenn dieser bei der Erfassung oder bei Vergleichen verletzt oder anderweitig stark beansprucht ist (zum Beispiel bei Bauarbeitern). Die Erfassung von Daten mehrerer Finger und alternative Vergleiche bei Kontrollen sind sehr aufwändig. Außerdem zeigen Tests, dass ein signifikanter (statistisch aber noch nicht abschließend verifizierter) Prozentsatz von Papillarmustern aus physiologischen Gründen nicht nutzbar ist.

Handgeometrie und Handlinien
Bei der Vermessung der Handgeometrie handelt es sich um ein System, das in den USA bereits im Einsatz ist. Über die Erkennungsqualität gibt es keine verlässlichen Angaben. Über die Möglichkeiten der Nutzung der Handlinien gibt es ebenfalls keine gesicherten Erkenntnisse. Die Problematik der Verletzungen oder sonstigen Einschränkungen der Nutzung einer Hand und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit der Alternativdaten ist vergleichbar mit der bei der Papillarmusterverwendung. Unklar ist zurzeit auch die Wiedererkennungsqualität bei Handveränderungen durch Arbeits- und Alterungsprozesse.

Vermessung des Gesichtes
Sollen biometrische Daten des Gesichtes neu erhoben und in den Ausweispapieren maschinenlesbar gespeichert werden, sind hohe Qualitätsanforderungen an die Erfassungs- und Kontrollsysteme zu stellen, um eine ausreichende Wiedererkennungsrate sicherzustellen. Für gute Ergebnisse sind gleichmäßig ausgeleuchtete Frontalaufnahmen von Gesichtern erforderlich.

Iris- und Retinastruktur
Sofern das Gesicht, die Iris oder die Retina durch ein Infrarot- oder Lasersystem abgetastet wird, ist damit zu rechnen, dass derartige Systeme auf eine signifikante Ablehnung durch die Betroffenen stoßen.

Lichtbild
Mit heutiger Technik ist es möglich, das Foto auf dem Personalausweis automatisch mit dem Gesicht der Person zu vergleichen, die den Ausweis vorlegt. Bisher gibt es allerdings keine verlässlichen Aussagen über die Bildqualität, die für biometrische Verfahren erforderlich ist. Aufschluss werden erst die Erprobungen geben, die insbesondere für die Pässe mit biometrischen Merkmalen, u. a. dem Lichtbild des Inhabers, durchgeführt wurden. Ebenso wenig ist bisher geklärt, wie sich biometrische Merkmale im Laufe der Zeit ändern.

Unterschrift
Die Unterschrift des Inhabers ist ein weiteres biometrisches Merkmal, das schon jetzt auf jedem deutschen Ausweisdokument vorhanden ist. Ein automatischer Vergleich der vorhandenen mit einer bei der Kontrolle geleisteten Unterschrift wäre jedoch wenig sinnvoll, weil die zur Erkennung erforderlichen dynamischen Daten der Unterschrift (Druckverlauf, Schreibpausen) im Ausweis nicht gespeichert sind.

Weitere biometrische Merkmale
Aus technischer Sicht ist nicht auszuschließen, dass zur Prüfung der Identität Betroffener auch andere biometrische Merkmale verwendet werden könnten (zum Beispiel Stimme, Bewegungsmuster).



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