Artikel-Informationen
erstellt am:
08.05.2025
(Stand Mai 2025)
Facebook-Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland, deren Daten von dem 2021 bekannt gewordenen Datenleck betroffen sind, können sich ab sofort der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anschließen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2024, wonach bereits der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schadensersatzanspruch begründen kann – unabhängig von weiteren Nachteilen. Der BGH hält hierfür einen Betrag von 100 Euro für angemessen.
Die Musterfeststellungsklage gegen die Meta Platforms Ltd. wurde beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingereicht. Ziel ist es, grundsätzliche Voraussetzungen und die Höhe möglicher Ansprüche der Betroffenen festzustellen. In schwerwiegenden Fällen – etwa wenn auch sensible Daten wie Geburtsdatum, Beziehungsstatus oder E-Mail-Adresse öffentlich wurden – strebt der vzbv Entschädigungen von bis zu 600 Euro an.
Betroffene können über den Klage-Check unter https://www.sammelklagen.de/verfahren/facebook prüfen, ob eine Teilnahme für sie infrage kommt. Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und schützt die Rechtsansprüche Betroffener vor Verjährung. Das Klageregister ist seit dem 5. Mai 2025 geöffnet.
Parallel dazu prüfen Verbraucherzentralen aktuell rechtliche Schritte gegen die geplante Nutzung öffentlicher Nutzerinhalte durch Meta zur Schulung von KI-Systemen. Nutzerinnen und Nutzer können dem geplanten KI-Training widersprechen – entsprechende Formulare stellt Meta auf seinen Plattformen (Facebook, Instagram) bereit. Der Widerspruch sollte bis spätestens 26. Mai 2025 erfolgen. Dazu unsere am 17. April 2025 veröffentlichte Pressemitteilung: https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/infothek/presseinformationen/meta-nimmt-das-ki-training-mit-europaischen-nutzerdaten-auf-widerspruch-ist-moglich-und-sollte-bald-erfolgen-241248.html
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08.05.2025