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Meta nimmt das KI-Training mit europäischen Nutzerdaten auf – Widerspruch ist möglich und sollte bald erfolgen

Am 14.4.2025 hat das Unternehmen Meta Platforms (Meta) öffentlich bekanntgegeben, dass das Training der Meta KI mit Nutzerdaten von EU-Bürgern voraussichtlich ab dem 27.5.2025 durchgeführt wird. Es werden alle „öffentlichen Inhalte“ – Post, Fotos, Kommentare etc. – von Nutzerkonten aller Meta-Dienste wie insbesondere Facebook-, Instagram- und WhatsApp von europäischen Nutzern über 18 Jahren in Europa genutzt. Meta weist ausdrücklich darauf hin, dass hierdurch auch personenbezogene Daten von Dritten, die selbst Meta-Dienste nicht nutzen, betroffen sein können, zum Beispiel wenn ein Nutzer ein Foto von einer anderen Person öffentlich gepostet hat. Es werden zudem alle Interaktionen mit in Meta-Diensten eingebundenen KI-Systemen, wie zum Beispiel dem Chatbot Meta AI bei WhatsApp, für das KI-Training verwendet. Die Nutzerdaten werden nicht nur für das Training eines spezifischen Meta-KI-Modells, sondern generell für die Entwicklung zukünftiger generativer KI-Modelle benutzt. Wer über einen Account bei Meta-Diensten verfügt, hat die Möglichkeit, der Verwendung eigener öffentlicher Posts für das KI-Training zu widersprechen.


Die vollständigen Informationen von Meta können hier eingesehen werden: https://www.facebook.com/privacy/genai.

Dort findet sich auch ein Link zum Widerspruchsformular (https://www.facebook.com/help/contact/712876720715583), dass nach der Anmeldung angezeigt wird.

Wer will, dass die eigenen Daten nicht zum KI-Training verwendet werden, sollte umgehend widersprechen. Ein Widerspruch ist zwar auch danach noch jederzeit möglich, doch lässt sich dann nicht mehr rückgängig machen, dass eigene Daten bereits für das KI-Training verwendet wurden. Diese Trainingsdaten fließen unwiderruflich in KI-Modelle ein und können nach dem heutigen Stand der Technik nicht mehr aus dem Modell entfernt werden.

Wer keinen eigenen Account hat, kann grundsätzlich das Recht auf Löschung als Betroffene oder Betroffener geltend machen. Dies setzt allerdings voraus, dass überhaupt Kenntnis darüber besteht, dass von einer dritten Person eigene Daten öffentlich gepostet worden sind. Dies wird in der Praxis häufig nicht der Fall sein.

Meta nimmt nun einen zweiten Anlauf der bereits ein Jahr zuvor angekündigten Verwendung von EU-Nutzerdaten für diesen Zweck. 2024 wurde dieses Vorgehen zunächst auf Intervention der zuständigen irischen Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) gestoppt. Im Dezember 2024 hat der Europäische Datenschutzausschuss eine Stellungnahme zur Verwendung personenbezogener Daten für die Entwicklung und Einführung von KI-Modellen angenommen und veröffentlicht.[1] Meta selbst geht davon aus, nunmehr alle datenschutzrechtlichen Anforderungen des EDSA einzuhalten.

Der LfD Niedersachsen ist der Auffassung, dass die von Meta geplante Verwendung der EU-Nutzerdaten aufgrund der erheblichen datenschutzrechtlichen Relevanz und der vielfältigen Fallgestaltungen einer vorherigen Einwilligung der Nutzer und der betroffenen Dritten bedarf. Meta hingegen beruft sich auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO und damit auf das berechtigte Interesse.

Sollte die zuständige irische Aufsichtsbehörde in der noch ausstehenden abschließenden Bewertung das Vorgehen von Meta als datenschutzkonform bewerten, bleibt den Betroffenen also nur die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder das Recht auf Löschung als Betroffene oder Betroffener geltend zu machen.

Weitere Informationen:

· Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Fragen und Antworten zum KI-Training von Meta mit persönlichen Daten, https://datenschutz-hamburg.de/news/meta-ki-training-mit-persoenlichen-daten

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häufige Fragen zu Meta AI, https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Telemedien/Meta_AI.html


Artikel-Informationen

erstellt am:
17.04.2025

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