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erstellt am:
10.10.2025
Am heutigen 10. Oktober 2025 kommt die EU-Verordnung zu Transparenz und Targeting bei politischer Werbung (TTPW-VO) EU-weit zur Anwendung. Sie soll demokratische Wahlen in der EU vor Manipulation schützen. Die Verordnung soll Transparenz bei politischen Kampagnen zur Wahlbeeinflussung herstellen, indem deren Finanzierung offengelegt werden muss und die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck des Targetings künftig einer expliziten Einwilligung bedarf. Dadurch soll Manipulation von Meinungsbildung im Rahmen von Wahlkämpfen verhindert werden. „Die Verordnung stärkt demokratische Prozesse und die freie Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen. So enthält die TTPW-VO umfassende Offenlegungspflichten im Rahmen politischer Werbung. Auch die Einflussnahme auf Wahlkämpfe aus dem Ausland soll verhindert werden, indem Sponsoren aus Drittländern in den drei Monaten vor einer Wahl keine politischen Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit dieser Wahl erbringen können. Die nächsten landesweiten Wahlen finden in Niedersachsen mit den Kommunalwahlen am 13. September 2026 statt. Mit der TTPW-VO werden bestehende Transparenz- und Widerspruchsregelungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Digitale-Dienste-Gesetzes ergänzt. Betroffenen steht künftig neben dem Auskunfts- und Widerspruchsrecht zudem der Beschwerdeweg über die Datenschutzbehörden offen. Einzelheiten der deutschen Umsetzung werden durch das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) geregelt, das sich gegenwärtig noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Anlässlich des Anwendungsbeginns hat der LfD Niedersachsen einen umfassenden Überblicksartikel zum Thema auf lfd.niedersachsen.de veröffentlicht. |
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10.10.2025