Artikel-Informationen
erstellt am:
10.01.2025
Am 15. Januar 2025 startet die „elektronische Patientenakte für alle“ mit einer Pilotphase in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Einführungsphase ist der bundesweite Rollout – und damit auch der Start in Niedersachsen – frühestens ab dem 15. Februar 2025 vorgesehen.
Schon vorher war die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) freiwillig möglich. Ab dem 15. Januar 2025 sieht das Digital-Gesetz (DigiG) jedoch vor, dass Krankenkassen eine ePA für alle Patientinnen und Patienten anlegen, die dem nicht explizit widersprochen haben („ePA für alle“, Opt-out-Prinzip). Deshalb sollten sich Versicherte spätestens jetzt mit der ePA auseinandersetzen und prüfen, ob sie diese nutzen wollen oder der Nutzung komplett beziehungsweise teilweise mit einem Opt-out widersprechen.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen dazu hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen heute auf seiner Webseite unter lfd.niedersachsen.de/epa veröffentlicht.
Wir weisen darin unter anderem darauf hin, dass Patientinnen und Patienten jederzeit Widerspruch einlegen können – selbst wenn Krankenkassen in Ihren Informationsschreiben zur ePA Fristen gesetzt haben. Bereits angelegte Akten müssen die Kassen nachträglich löschen. Es ist außerdem möglich, einzelnen Bestandteilen der ePA zu widersprechen oder gezielt bestimmte Ärztinnen und Ärzte von der Einsichtnahme auszuschließen. Patientinnen und Patienten, die schon länger eine ePA nutzen, empfehlen wir zu prüfen, ob zum Start der „ePA für alle“ bisherige Zugriffsbeschränkungen korrekt in den Einstellungen übernommen wurden.
Die elektronische Patientenakte bringt Vorteile mit sich – so erleichtert sie beispielsweise den Austausch von medizinischen Dokumenten, vermeidet Doppeluntersuchungen und Patienten steuern damit einfacher, welche Daten sie wem freigeben.
Allerdings gibt es aktuell auch Kritik insbesondere zur Sicherheit der Daten. So deckten etwa IT-Experten auf dem Chaos Communication Congress Ende 2024 Sicherheitsmängel der elektronischen Patientenakte auf. „Der Bund ist gefordert, jetzt schnell zu handeln, auf die Vorwürfe einzugehen und gegebenenfalls Mängel abzustellen“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen. „Insbesondere beim Umgang mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten dürfen die Bürgerinnen und Bürger vom Staat höchste Sicherheitsstandards erwarten“
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und ePA finden Sie auf den Webseiten der Datenschutzaufsicht Niedersachsen und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz: