Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO
Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.05.2018 haben nichtöffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.
Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.
Fragen und Antworten zur Videoüberwachung finden Sie
hier.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
Telefon | 0511 120-4500 |
Fax | 0511 120-4599 |
E-Mail an Ansprechpartner schreiben |