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Pressemitteilung am 14.03.2005

Pressemitteilung

Vom Ticketing für die Fußball-WM bis zum eGovernment –
Datenschutzbeauftragte bleiben am Ball

Die 69. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat bei ihren Beratungen am 10. und 11. März 2005 in Kiel Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit insbesondere in folgenden aktuellen Feldern diskutiert:

  • Das vom Deutschen Fußballbund praktizierte Verfahren des Ticketverkaufs zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland enthält eine Reihe von datenschutzrechtlichen Schwachstellen, bei denen aus Sicht der Datenschutzbeauftragten dringend nachgebessert werden muss. Das betrifft insbesondere den Umfang der beim Kartenbesteller abgefragten persönlichen Daten und dabei vor allem die Abfrage der Personalausweis- oder Passnummer. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben darüber hinaus Sorge, dass mit der Personalisierung der Eintrittskarten eine Entwicklung angestoßen wird, in deren Folge die Bürgerinnen und Bürger nur nach Preisgabe ihrer persönlichen Daten an Veranstaltungen teilnehmen können. In einer Entschließung sind die Kritikpunkte zusammengefasst worden.
  • Erhebliche Bedenken bestehen auch gegen das vorgesehene Akkreditierungsverfahren für die über 150.000 Hilfekräfte, die bei der WM eingesetzt werden sollen. Für diese Hilfskräfte sollen nach den Vorstellungen des DFB sehr pauschal und ohne ausreichende Differenzierung hinsichtlich eines möglichen Gefahrenpotentials umfangreiche Daten durch den Arbeitgeber abgefragt und dann vom DFB an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden, um mit Datenbeständen der Polizei und des Verfassungsschutzes abgeglichen zu werden. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten stellen sich hier zahlreiche Fragen zur Erforderlichkeit, zur Rechtsgrundlage und zum Ablauf des Akkreditierungsverfahrens sowie zur Einbeziehung und Aufklärung der Betroffenen und zur Empfangsberechtigung hinsichtlich des Ergebnisses des Datenabgleichs. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat ihre Fragen und Forderungen zusammengefasst und wird sie in einem Schreiben dem DFB und den Innenressorts übermitteln.
  • Für die elektronische Gesundheitskarte werden auf der CeBIT die Grundlinien der technischen Lösungsarchitektur vorgestellt werden. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben dazu in einer Entschließung noch einmal ihre datenschutzrechtlichen Anforderungen zusammengestellt. Zentrale Punkte sind die Forderung nach umfassender Transparenz für den Betroffenen hinsichtlich des Verfahrens und der möglichen Datenzugriffe sowie nach Erhaltung seiner vollen Autonomie bei der Entscheidung, welche Daten gespeichert und wem sie zugänglich gemacht werden sollen.
  • Zur Ausweitung der DNA-Analyse hat die Konferenz ihre bisherige Position bekräftigt, wonach eine Gleichsetzung mit dem klassischen Fingerabdruckverfahren rechtlich nicht zulässig ist, und über ihre Position zur Zulässigkeit von DNA-Massen-Screenings und die dabei zu beachtenden datenschutzrechtlichen Anforderungen diskutiert.
  • Weitere wichtige Themen der Konferenz waren:
    • datenschutzrechtliche Probleme beim Abruf der Kontostammdaten und bei der elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung,
    • der Verfahrensstand bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung des Verfahrens beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV),
    • der Diskussionsstand in den Gremien der EU zur europaweiten Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten in der Telekommunikation und zum Datenschutz in der sogenannten 3. Säule (Justiz und öffentliche Sicherheit),
    • die Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung.
Wegen der zunehmenden praktischen Bedeutung des Themas eGovernment hat die Konferenz außerdem beschlossen, die bisher dazu eingerichtete ad-hoc-Arbeitsgruppe in einen regulären Arbeitskreis umzuwandeln, der unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen Burckhard Nedden die Entwicklung in Bund und Ländern aus Datenschutzsicht begleiten und Empfehlungen für eine datenschutzgerechte Ausgestaltung von Basiskomponenten und Anwendungen des eGovernment erarbeiten wird.

Die Texte der Entschließungen können hier in der linken Infospalte als PDF-Dateien heruntergeladen werden.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
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