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Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen

Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz vom 24. Januar 2024


Vor der Vermietung von Wohnraum erheben Vermieter, Makler oder Hausverwaltungen bei Mietinteressenten persönliche Angaben, auf deren Basis eine Entscheidung über den Vertragsabschluss getroffen werden soll.

An der Beantwortung der Fragen müssen Vermieter ein berechtigtes Interesse haben bzw. es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind. Auf Basis einer Interessenabwägung muss das Recht der Mietinteressent: innen auf informationelle Selbstbestimmung Beachtung finden.

Die Orientierungshilfe der DSK dazu als Download:
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