Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung
Zielgruppe |
Verantwortliche öffentlicher Stellen in Niedersachsen (z. B. für den Datenschutz verantwortliche Führungskräfte, Datenschutz-Koordinatoren und sonstige für Datenschutzfragen zuständige Beschäftigte) sowie interne Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen in Niedersachsen. |
Ziel und Inhalt |
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung hat das Potenzial, Verwaltungstätigkeiten zu optimieren und vereinfachen. Verarbeiten Verantwortliche mit dem KI-System personenbezogene Daten, sind datenschutzrechtliche Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und weiterer Datenschutzvorschriften zu beachten. In dieser Fortbildung stellen wir die wesentlichen datenschutzrechtlichen Themen dar, die beim Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung auftreten. Hierauf aufbauend zeigen wir Lösungsansätze, wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden können. Die Teilnehmenden sollen befähigt werden, bereits in der Planungsphase zum Einsatz von KI-Systemen in ihren Organisationseinheiten die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erkennen und erfolgreich auf deren Einhaltung hinzuwirken. Die in dieser Fortbildung vermittelten Inhalte können ein Baustein zum Nachweis der KI-Kompetenz gem. Artikel 4 der KI-Verordnung (KI-VO) sein. Im Einzelnen werden die folgenden Inhalte behandelt:
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Termine |
24. November 2025, 10:00 bis 15:30 Uhr |
Kosten |
210 € |
Dozierende |
Herr Dr. Dehnert |
Anmeldung zu einer Schulung des Datenschutzinstituts Niedersachsen (DsIN)
Hinweis: Gerne können Sie sich bei Interesse an einem Thema auf die Warteliste setzen lassen und erhalten zu gegebener Zeit Informationen über künftige Termine.