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Ordnungsmäßige Systemverwaltung
Um einen geordneten Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen zu ermöglichen, ist ein Systemadministrator erforderlich. Personen, die mit der Systemverwaltung betraut werden, sollten folgende Aufgaben erfüllen:
- Mitarbeit bei Organisation und Planung des Technikeinsatzes
- Systemadministration
- Netzwerkverwaltung und –Überwachung
- Systemoperating und Wartung
- Kontroll-, Organisations- und Betreuungsmaßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherung
Unsere Orientierungshilfe beschreibt Art und Umfang der Personalauswahl, die erforderliche Aus- und Fortbildung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes in diesem sensiblen Bereich.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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Telefon | 0511 120-4500 |
Fax | 0511 120-4599 |
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