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Ordnungsmäßige Systemverwaltung

Um einen geordneten Betrieb von Informations- und Kommunikationssystemen zu ermöglichen, ist ein Systemadministrator erforderlich. Personen, die mit der Systemverwaltung betraut werden, sollten folgende Aufgaben erfüllen:

  • Mitarbeit bei Organisation und Planung des Technikeinsatzes
  • Systemadministration
  • Netzwerkverwaltung und –Überwachung
  • Systemoperating und Wartung
  • Kontroll-, Organisations- und Betreuungsmaßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherung

Unsere Orientierungshilfe beschreibt Art und Umfang der Personalauswahl, die erforderliche Aus- und Fortbildung sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes in diesem sensiblen Bereich.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
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