Hinweis zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrengesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Die LfD hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
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Mailadressen: Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist die E-Mail-Adresse poststelle@lfd.niedersachsen.de eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfD. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.
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Dateiformate: Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:
- Portable Document Format bis Version 2.0 (.pdf)
- Microsoft Word (.doc, .docx)
- Microsoft Excel (.xls, xlsx)
- Bilddateien (.jpg, .png, .bmp, .tif)
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von zehn Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.
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Verschlüsselung: Wollen Sie eine E-Mail mit schutzwürdigem Inhalt an uns senden, so empfehlen wir Ihnen dringend, diese mit unserem öffentlichen Schlüssel zu sichern. Beschwerden über konkrete Datenschutzverstöße sollten nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Für den Versand unserer Antwort erbitten wir Ihre postalische Adresse.
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Signatur: Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
- Adresse: Für die elektronische Kommunikation an das beBPo ist die SAFE-ID DE.Justiz.8135a0a4-6827-45c0-bfb9-7fc0efdb4316.011e eingerichtet.
- Nutzungsmöglichkeit: Sie benötigen eine eigene SAFE-ID, um eine Nachricht an das beBPo zu versenden. Behörden sowie Berufsträger (wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater) verfügen grundsätzlich über mindestens eine eigene SAFE-ID. Unternehmen und Privatpersonen können sich ein elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) einrichten (lassen). Privatpersonen können darüber hinaus das MJP (Mein Justizpostfach) nutzen.
- Dateiformate: Bitte nutzen Sie nicht das Textfeld für Nachrichten. Fügen Sie Nachrichten bitte nur als Anlage bei. Unterstützt werden:
- PDF 2.0, PDF/A-1, PDF/A-2, PDF/UA: Der Dokumenteninhalt soll orts- und systemunabhängig darstellbar sein. Ein Rendering für spezifische Ausgabegeräte soll vermieden werden. Die Datei soll kein eingebundenes Objekt enthalten, da für die Darstellung der Inhalte kein externes Anwendungsprogramm oder eine weitere Instanz des PDF-Darstellungsprogramms verwendet wird. Zulässig ist das Einbinden von Inline-Signaturen und Transfervermerken. Die Datei soll keine Aufrufe von ausführbaren Anweisungsfolgen, wie z. B. Scripts, beinhalten, insbesondere soll weder innerhalb von Feldern in Formularen noch an anderer Stelle JavaScript eingebunden sein, da diese Aufrufe nicht ausgeführt werden. Zulässig sind Formularfelder ohne JavaScript. Zulässig sind Hyperlinks, auch wenn sie auf externe Ziele verweisen.
- TIFF Version 6: Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden.
- Weitere Formate, einschließlich der unter „E-Mail“ genannten Formate, entsprechend nicht den Vorgaben für den elektronischen Rechtsverkehr. Bitte nehmen Sie zuvor Kontakt auf, wenn Sie Dateien in einem anderen Format übersenden wollen. In allen übersendeten Dateien dürften keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (wie Scripts, Makros) verwendet werden.
- Verschlüsselung: Die Nachrichteninhalte (= Dateianlagen) werden verschlüsselt übertragen. Einer gesonderten Verschlüsselung der Anlagen bedarf es grundsätzlich nicht. Wollen Sie verschlüsselte Anlagen übersenden, nehmen Sie bitte zuvor Kontakt auf.
- Signatur: Werden .pkcs7- bzw. .p7s-Signaturdateien mitgesendet, werden die Signaturen bei Eingang der Nachricht auf Gültigkeit geprüft. Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden muss, wenn das Dokument einem Schriftformerfordernis unterliegt.
Sofern eine Nachricht nicht verarbeitbar ist, werden Sie darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Prinzenstraße 5 30159 Hannover |
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Telefon | 0511-120 4500 |
Fax | 0511-120 4599 |
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