Europaweite Datenschutzprüfung zum Recht auf Löschung: Niedersachsen schneidet gut ab
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Pressemitteilung Nr. 03/2026
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat in einer Stichprobe zehn Unternehmen und zehn Behörden in Niedersachsen zu ihrem Umgang mit dem Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geprüft. Die Prüfung erfolgte im Rahmen des Coordinated Enforcement Frameworks (CEF), einer koordinierten Prüfung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). In ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzaufsicht Niedersachsen keine gravierenden Mängel fest: „Alle angefragten Stellen konnten einen sachgemäßen Umgang mit Löschanträgen gemäß der DSGVO vorweisen“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen, „sowohl beim Löschverhalten, als auch bei der Kommunikation mit den Betroffenen.“
Für die Prüfung schrieb die Behörde die Stellen mit einem vom EDSA standardisierten Fragebogen an und bat um Stellungnahme zu ihren Prozessen bei Löschanträgen. Überraschend war die geringe Zahl an Löschanträgen, die die Unternehmen und Verwaltungen meldeten: 8 von 20 hatten im gesamten Jahr 2025 keinen einzigen Löschantrag erhalten, nur bei zwei Stellen waren mehr als 10 Löschanträge eingegangen.
Das Gesamtergebnis der europaweiten CEF-Prüfung zeigte hingegen noch deutlichen Verbesserungsbedarf: Nur ein Drittel der verantwortlichen Stellen haben hohe Standards bei der Umsetzung des Rechts auf Löschung. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben daraus abgeleitet Empfehlungen für Verantwortliche und die Aufsichtsbehörden sowie den EDSA formuliert. Die Empfehlungen sowie der Abschlussbericht zur CEF-Prüfung zum Recht auf Löschung werden durch den EDSA veröffentlicht.
Das Recht auf Löschung ist eines der am häufigsten ausgeübten Datenschutzrechte und eines, über das bei den Datenschutzaufsichten regelmäßig viele Beschwerden eingehen. Die europaweite Aktion diente dazu, dass die Aufsichtsbehörden besser verstehen, wo genau Probleme bei der Umsetzung des Rechts auf Löschung liegen.
Aus Deutschland haben sich an der europaweit koordinierten Aktion die Datenschutzaufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz beteiligt.