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Einschulung, Fotografieren, Datenschutz – das geht zusammen

LfD Niedersachsen | Pressemitteilung Nr. 13/2025


Der erste Schultag ist für Kinder und ihre Familien in Niedersachsen ein unvergessliches Ereignis. Kein Wunder, dass Eltern, Großeltern und Freunde diesen Moment in Bildern festhalten möchten. Dazu stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen klar: Datenschutz steht dem Fotografieren bei schulischen Veranstaltungen nicht entgegen – wenn man einige Grundregeln beachtet.

Wer Aufnahmen von seinen Kindern bei der Einschulung macht und sie später analog oder digital nur in der Familie oder im engen Freundeskreis zeigt, braucht sich keine Sorgen zu machen. Anders sieht es aus, wenn Bilder oder Videos öffentlich verbreitet werden, etwa in sozialen Netzwerken – und darauf auch andere Kinder oder Erwachsene zu sehen sind. Denn Minderjährige sind besonders schutzbedürftig und viele Eltern wollen nicht, dass ihre Kinder in sozialen Netzwerken auftauchen. In diesen Fällen ist deshalb die Einwilligung der Abgebildeten für den konkreten Zweck erforderlich.

Sinnvoll ist ein respektvoller und bewusster Umgang mit Fotos und Videos insbesondere im Schulumfeld. Die Schulen sollten deshalb Eltern schon vor den Veranstaltungen zur Rücksichtnahme sensibilisieren. Dann ist auch kein pauschales Fotoverbot auf Einschulungsveranstaltungen über das Hausrecht der Schule notwendig, wie immer wieder berichtet wird. Einige Schulen beispielsweise sammeln vorab Einwilligungen oder richten auf Schulfesten Zonen ein, in denen Fotografieren ausdrücklich erlaubt ist. Diese Zonen können all diejenigen meiden, die nicht abgelichtet werden wollen. Wichtig dabei ist, dass das Einwilligen freiwillig bleibt – und beispielsweise kein Gruppendruck erzeugt wird. „Solche organisatorische Lösungen vor Ort helfen, die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren“, so Denis Lehmkemper.

Weitere Informationen und unsere Fortbildungen zum Datenschutz in Schulen finden Sie unter:
Dort haben wir auch die umfangreichen FAQ der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung Niedersachsen verlinkt, die Lehrkräften und Schulleitungen praktische Orientierung rund um Datenschutzthemen geben – etwa zum Hausrecht, zum Filmen von Theateraufführungen oder zum Teilen von Fotos im Klassenchat.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2025

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