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Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe zu KI-Systemen mit Retrieval Augmented Generation (RAG)

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden als PDF-Dokument veröffentlicht, die KI-Systeme mit sogenannter Retrieval Augmented Generation (RAG) bereits einsetzen oder einsetzen möchten. Auf 13 Seiten bietet die Orientierungshilfe rechtliche und technische Hinweise, wie die Potenziale solcher KI-Systeme genutzt und zugleich die Risiken für die Betroffenen verringert werden können.

RAG ist eine KI-Technologie, bei der große Sprachmodelle durch gezielten Zugriff auf unternehmens- oder behördeneigene Wissensquellen ergänzt werden, um kontextspezifische Antworten zu liefern. Typische Anwendungsbeispiele sind unternehmensinterne Chatbots, die auf aktuelle Geschäftsdaten zugreifen und wissenschaftliche Assistenzsysteme, die Forschungsdatenbanken nutzen. RAG-Systeme sollen die Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit der KI-Ausgaben erhöhen, während die für große Sprachmodellen typischen Halluzinationen und unrichtigen Ausgaben vermindert werden sollen.

Datenschutz by Design

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 DSK-Vorsitzende: „RAG-Systeme können Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die Vorteile moderner KI zu nutzen und zugleich die damit einhergehenden Risiken für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen zu vermindern. Entscheidend ist jedoch, dass ihr Einsatz von Anfang an datenschutzkonform gestaltet wird. Verantwortliche müssen Transparenz, Zweckbindung und die Wahrung der Betroffenenrechte jederzeit gewährleisten.“

RAG-Systeme können eigenständig betrieben und kontrolliert werden und damit Datenschutz by Design abbilden. Zudem können sie den Einsatz kleinerer und auch lokal betriebener Modelle ermöglichen, was beispielsweise einen Betrieb des Systems ohne Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte wie etwa Hyperscaler ermöglicht. Damit können RAG-Systeme einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität leisten.

Schaubild zur Funktionsweise eines RAG-Systems   Bildrechte: Datenschutzkonferenz
Beantwortung von Fragen durch ein RAG-System

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat eine Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden als PDF-Dokument veröffentlicht, die KI-Systeme mit sogenannter Retrieval Augmented Generation (RAG) bereits einsetzen oder einsetzen möchten. Auf 13 Seiten bietet die Orientierungshilfe rechtliche und technische Hinweise, wie die Potenziale solcher KI-Systeme genutzt und zugleich die Risiken für die Betroffenen verringert werden können.

RAG ist eine KI-Technologie, bei der große Sprachmodelle durch gezielten Zugriff auf unternehmens- oder behördeneigene Wissensquellen ergänzt werden, um kontextspezifische Antworten zu liefern. Typische Anwendungsbeispiele sind unternehmensinterne Chatbots, die auf aktuelle Geschäftsdaten zugreifen und wissenschaftliche Assistenzsysteme, die Forschungsdatenbanken nutzen. RAG-Systeme sollen die Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit der KI-Ausgaben erhöhen, während die für große Sprachmodellen typischen Halluzinationen und unrichtigen Ausgaben vermindert werden sollen.

Datenschutz by Design

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und 2025 DSK-Vorsitzende: „RAG-Systeme können Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die Vorteile moderner KI zu nutzen und zugleich die damit einhergehenden Risiken für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen zu vermindern. Entscheidend ist jedoch, dass ihr Einsatz von Anfang an datenschutzkonform gestaltet wird. Verantwortliche müssen Transparenz, Zweckbindung und die Wahrung der Betroffenenrechte jederzeit gewährleisten.“

RAG-Systeme können eigenständig betrieben und kontrolliert werden und damit Datenschutz by Design abbilden. Zudem können sie den Einsatz kleinerer und auch lokal betriebener Modelle ermöglichen, was beispielsweise einen Betrieb des Systems ohne Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte wie etwa Hyperscaler ermöglicht. Damit können RAG-Systeme einen wichtigen Beitrag zur digitalen Souveränität leisten.

Datenschutzrechtliche Bewertung im Einzelfall vornehmen

RAG-Systeme bringen gleichwohl auch datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich, die Verantwortliche im Blick haben müssen. Sie beseitigen beispielsweise nicht die datenschutzrechtlichen Probleme eines rechtswidrig trainierten Large Language Modells (LLMs). Je nach Ausgestaltung können sie aber Teil einer Antwort auf solche unrechtmäßig trainierten Systeme sein. Auch bleibt es herausfordernd, Transparenz, Zweckbindung und die Umsetzung von Betroffenenrechten im gesamten System sicherzustellen. Verantwortliche Stellen, die solche RAG-Systeme einsetzen wollen, müssen die datenschutzrechtlichen Bewertungen der verschiedenen Verarbeitungen im Einzelfall vornehmen und ihre technisch-organisatorischen Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand halten.

Die neue Orientierungshilfe ist die dritte Veröffentlichung der DSK zu KI-Systemen seit 2024. Bereits erschienen sind Orientierungshilfen zum Einsatz sowie zur Entwicklung von KI-Systemen.

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Über die Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.

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