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XIX. Tätigkeitsbericht 2007 / 2008

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Wahlbrink: Datenschutz in Chefetagen angekommen

- XIX. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten -



HANNOVER. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Joachim Wahlbrink, hat am Freitag in Hannover seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2007 und 2008 vorgestellt. "Die systematische Überwachung von Beschäftigten eines großen Lebensmitteldiscounters, die mit dem Projekt Google Street View geplante Veröffentlichung von Straßenpanoramen im Internet und das sich permanent verdichtende und in allen Lebenslagen präsente Videoüberwachungsnetz waren die aus Datenschutzsicht bestimmenden Themen der beiden letzten Jahre", sagte Wahlbrink.

Der Landesdatenschutzbeauftragte begrüßte es, dass die eklatanten Datenschutzverstöße des Discounters, die allein in Niedersachsen mit einem Bußgeld in Höhe von 656.000 Euro und bundesweit insgesamt mit 1,46 Millionen Euro geahndet worden waren, einmal mehr den Blick auf die Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes gerichtet hätten.

Mit Sorge beobachtet Wahlbrink, dass die Überwachungen der Menschen immer zahl- und facettenreicher zutage treten und immer weniger Raum für ein unbeobachtetes Leben lassen. Als Beispiel nannte er die durch das Handy mögliche Spurverfolgung, das so genannte Tracking. "Die Feststellung, wer sich wo, wann und wie lange aufgehalten hat, ist durch den Funkkontakt zwischen Handy und der Funkzelle des Netzbetreibers, bei der es eingebucht ist, faktisch nahezu lückenlos registriert", betonte Wahlbrink. Fast folgerichtig seien in den letzten Jahren "Dienstleistungs"-Angebote aufgetaucht, die der heimlichen Beobachtung von Personen dienen. Damit sei auch die Ortung des Standortes zum Beispiel der Partnerin oder des Partners möglich, ohne deren Wissen. Auch das Bewegungsprofil mobil eingesetzter Mitarbeiter sei auf diese Weise erkennbar. Wahlbrink: "Das Handy mutiert faktisch zu einem Bewegungsmelder, der die Position auf einer Internetplattform zur Verfügung stellt." Die Anfragen hierzu Rat suchender Bürgerinnen und Bürger hätten deutlich zugenommen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte rechnet nicht damit, dass mit den in jüngster Zeit bekanntgewordenen Datenpannen unter anderem bei SchülerVZ, AWD, Postbank, libri oder der Bundesanstalt für Arbeit "das Ende der Fahnenstange erreicht" sei. Er forderte Firmen und Behörden auf, angesichts des ungebremsten Anhäufens von Daten ihre Datenschutz- und Sicherheitssysteme fortlaufend auf den Prüfstand zu stellen. Er könne nur raten, so Wahlbrink, den durch das Bekanntwerden von Datenschutzverstößen drohenden Imageverlust nicht zu unterschätzen. "Datenschutz ist inzwischen in vielen Chefetagen angekommen. Er muss aber überall zur Chefsache werden!"

Wahlbrink kündigt an, die nach einer Personalverstärkung im Sommer begonnenen Datenschutzkontrollen fortzusetzen. Allerdings fehle es an qualifiziertem IT-Personal. "Ohne technisch versierte Experten sehen wir bei Firmenkontrollen eher alt aus." Die bisherigen Ergebnisse bezüglich der Überprüfung von Videokameras bei Firmen und Behörden seien ernüchternd. Eine genaue Analyse der Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Videoüberwachung werde er in einigen Wochen vorstellen.

Mit großem Interesse verfolgen nach den Worten Wahlbrinks die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Zeit eine von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik beim Europäischen Gerichtshof eingereichte Klage wegen Verstoßes gegen die EU-Datenschutzrichtlinie. Darin wird Deutschland vorgeworfen, die für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen in den 16 Bundesländern einer staatlichen Aufsicht zu unterwerfen. Die Richtlinienvorgabe der "völligen Unabhängigkeit" der Datenschutz-Aufsichtsbehörden sei damit fehlerhaft umgesetzt. Wahlbrink: "Ich hoffe, die Richter werden zu dem Schluss gelangen, dass die Datenschutzbeauftragten der Einflussnahme durch andere Behörden, wie zum Beispiel Innenministerien, entzogen sein müssen und von keiner Seite und in keinerlei Hinsicht Abhängigkeiten bestehen dürfen."



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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