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Neuordnung der Rundfunkfinanzierung

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist wieder ein aktuelles Thema. Die Rundfunkanstalten haben dazu Vorschläge gemacht, die Verschlechterungen des Datenschutzes befürchten lassen.

Um letzte Schwarzseher und Schwarzhörer aufzuspüren, sollen die Rundfunkanstalten und die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über ein beispielloses Abrufverfahren aus allen möglichen öffentlichen Registern in die Persönlichkeitsrechte der gesamten erwachsenen Bevölkerung eingreifen dürfen, obwohl mehr als 95 % der Haushalte ihre Fernseh- und Radiogeräte pflichtgemäß bei der GEZ angemeldet haben.

So soll die GEZ umfangreiche Befugnisse bekommen, personenbezogene Daten aus zahlreichen Registern jederzeit ohne Anlass online abrufen zu können. Die regelmäßige Übermittlung aller Zu- und Wegzüge aus den Meldedaten, soll nun um Übermittlungsbefugnisse aus weiteren staatlichen Dateien wie den Registern aller berufsständischen Kammern, den Schuldnerverzeichnissen und dem Gewerbezentralregister erweitert werden.

Würden diese Pläne Realität, entstünde bei der GEZ faktisch ein bundesweites zentrales Register aller über 16-jährigen Personen, obwohl ein großer Teil dieser Daten zu keinem Zeitpunkt für den Einzug der Rundfunkgebühren erforderlich ist. Die Vorstellungen widersprechen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip eklatant und sind daher nicht akzeptabel.

Wenn Sie Fragen zur Rundfunkgebühr und zum Erhebungsverfahren durch Gebührenbeauftragte vor Ort haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Norddeutschen Rundfunks.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben
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