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Videoüberwachung durch öffentliche Stellen
Zielgruppe: |
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Ziel und Inhalt: |
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Der Kurs vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kenntnisse über die praktische und rechtlich vertretbare Anwendung des § 14 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Die Inhalte sind ausgerichtet auf die Überwachung von Gebäuden und Liegenschaften öffentlicher Stellen, der Justiz und der Polizei. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen an konkreten Fallbeispielen die Rechtmäßigkeit verschiedener Videoüberwachungen beurteilen und ggf. Lösungsvorschläge ausarbeiten. Anhand von Fällen aus der Praxis werden häufig auftretende Fragen und Lösungsmöglichkeiten diskutiert. Ferner erfolgt ein Ausblick auf andere Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung (beispielsweise Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz, etc.) und die technischen Anwendungsmöglichkeiten der Videoüberwachung in der näheren Zukunft. |
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Dozenten: |
Frau Müller und Herr Feldschnieders |
Vorraussetzung: |
keine |
Schulungsform: | Kurs (eintägig) |
Zeit und Ort: |
05.03.2020 |
10 - 17 Uhr |
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Prinzenstraße 5, 30159 Hannover |
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Teilnahmegebühr: | 170 € |
VA-Nummer: |
20.1.01-1 (ausgebucht!) |
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz |
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Prinzenstraße 5 |
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30159 Hannover | |
Telefon: |
0511 120-4515 |
Fax: |
0511 120-4599 |
E-Mail an Ansprechpartner schreiben |
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