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E-Privacy-Verordnung

Datenschutzreform


Ursprünglich sollte nach den Plänen der Europäischen Kommission zeitgleich mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die europäische Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (E-Privacy-Verordnung) in Kraft treten. Stattdessen verzögerte sich der Gesetzgebungsprozess jedoch um mehrere Jahre und wurde schließlich im November 2019 abgebrochen.

Grund hierfür waren Differenzen zwischen den EU-Staaten bezüglich der konkreten Gestaltung der Verordnung, etwa zu Regeln für das Nutzer-Tracking, das Setzen von Cookies und dem Umgang mit Verbindungs- oder Standortinformationen. Wann und auf welcher Grundlage die Bemühungen um den Erlass einer E-Privacy-Verordnung fortgesetzt werden, ist derzeit offen.

In Deutschland führt diese Situation im Internetbereich zu einer hohen Rechtsunsicherheit. Denn die Aufsichtsbehörden gehen davon aus, dass §§ 11 ff. Telemediengesetz keine ordnungsgemäße Umsetzung der derzeit noch geltenden E-Privacy-Richtlinie darstellen und daher neben der DS-GVO nicht anwendbar sind.

(Stand: Dezember 2019)
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