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EU-Datenschutzreform – Harmonisierung des Datenschutzes in Europa

Die Datenschutzreform besteht aus der Datenschutz-Grundverordnung, welche allgemein Datenschutzregeln für Unternehmen und Behörden festlegt, und der Richtlinie für Datenschutz bei Polizei und Justiz, welche Datenschutz bei Strafverfolgung und Strafvollstreckung sicherstellt.
Die Grundverordnung hat nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 25. Mai 2018 Geltung erlangt.
Das neue EU Datenschutzrecht stärkt die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin wird der Wirtschaft ein einheitlicher, praxistauglicher Rahmen vorgegeben und damit werden europaweit fairere Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Schließlich erweitert die Grundverordnung die gesetzlichen Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden und fördert damit den Datenschutz auch im Vollzug.

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