Artikel-Informationen
erstellt am:
01.10.2026
zuletzt aktualisiert am:
12.10.2026
Das US-Unternehmen OpenAI plant, in seinem KI-Chatbot ChatGPT zeitnah personalisierte Werbung für europäische Nutzerinnen und Nutzer auszuspielen. Die personalisierte Werbung soll auf Basis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung erfolgen. Dabei sollen auch aktuelle und frühere Chats der Nutzerinnen und Nutzer ausgewertet werden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen sieht in der Auswertung von Chats zu Werbezwecken ein erhebliches datenschutz- und persönlichkeitsrechtliches Risiko. Dies begründet sich vor allem aus der Nutzung von ChatGPT in allen denkbaren Lebensbereichen und zu allen denkbaren, auch und gerade höchstpersönlichen Themen. Denn viele Menschen nehmen KI-Chatbots zunehmend als persönliche Gesprächspartner statt als Maschinen wahr und agieren mit ihnen entsprechend vertraut.
„Nutzerinnen und Nutzer von KI-Chatbots vertrauen diesen häufig sehr intime Gedanken an, etwa zur Gesundheit, zu Stimmungen und ihren Plänen. Manchmal auch zu persönlichen Beziehungen und zum eigenen Befinden“, so Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen. „Wenn man das tut, sollte man sich darüber klar sein, dass mit solchen Informationen zukünftig eine besondere Qualität der Profilbildung bei personalisierter Werbung möglich ist.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.10.2026
zuletzt aktualisiert am:
12.10.2026