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Acht Jahre DSGVO in Niedersachsen: Datenschutz so gefragt wie nie, Beschwerden auf Rekordniveau, KI fordert Datenschutz heraus

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | Pressemitteilung Nr. 09/2026


Vor zehn Jahren trat sie in Kraft, seit acht Jahren – seit dem 25. Mai 2018 – gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa. Acht Jahre später ist das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern am Datenschutz so groß wie nie. Das zeigen Rekordzahlen bei Datenschutzbeschwerden in Niedersachsen und vielen anderen Bundesländern. Für den Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) ist die Bilanz nach acht Jahren DSGVO deshalb klar: Die DSGVO ist in Niedersachsen angekommen – und sie ist wichtiger denn je.

Mit der DSGVO hat der europäische Gesetzgeber das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten europaweit einheitlich gestärkt und an die Realität der massiv zunehmenden Verarbeitung personenbezogener Daten in einer zunehmend digitalisierten Welt angepasst. Bürgerinnen und Bürger sollten nachvollziehen können, wer welche Informationen über sie speichert, der Nutzung ihrer Daten widersprechen können und sich gegen Datenschutzverstöße über eine unabhängige Aufsichtsbehörde zur Wehr setzen können.

Denis Lehmkemper, LfD Niedersachsen: „Nach acht Jahren DSGVO sehen wir: Sie ist ein wirksames Instrument zum Schutz der Grundrechte und ist in den allermeisten Unternehmen und öffentlichen Stellen im betrieblichen Alltag angekommen. Die hohen Beschwerdezahlen zeigen jedoch, dass neben der Prävention die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzregeln nach wie vor unerlässlich ist.“

Beschwerdezahlen und Datenpannenmeldungen steigen

Seit Geltungsbeginn der DSGVO hat sich die Zahl der eingegangenen Datenschutzbeschwerden vervierfacht. 2025 verzeichnete die Behörde 4.022 Beschwerden, im Jahr 2018 waren es noch 1.012. Die Entwicklung im aktuellen Jahr deutet bisher auf eine Fortsetzung des Trends steigender Beschwerdezahlen hin.

Quer durch die gesamte Zeit zieht sich Videoüberwachung als besonders häufiges Beschwerdethema – ob private Kameras über Nachbargrundstücke, betriebliche Überwachung von Beschäftigten, Bodycams oder, zuletzt zunehmend, kameragestützte Drohnen. Weitere Dauerbrenner: Webtracking, Cookie-Banner und Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie der Beschäftigtendatenschutz, für den der Bundesgesetzgeber bis heute kein eigenständiges Gesetz vorgelegt hat.

Schaubild Zahl der Beschwerden 2018 bis 2025 Bildrechte: LfD Niedersachsen
Beschwerdezahlen beim LfD Niedersachsen seit 2018

Ebenfalls kontinuierlich stiegen die Meldungen von Datenschutzverletzungen, zu denen Unternehmen und öffentliche Stellen nach Artikel 33 der DSGVO verpflichtet sind. 2025 wurden 1.607 solcher Datenpannen in Niedersachsen gemeldet. Fünf Jahre zuvor waren es noch 989 und zu Beginn der DSGVO 2018 nur 370 Meldungen.

Die Meldepflicht nach der DSGVO sorgt dafür, dass Datenpannen nicht im Stillen bleiben, sondern systematisch aufgearbeitet werden: Betroffene müssen bei Datenschutzverletzungen, aus denen ein hohes Risiko für sie resultiert, informiert werden, die Aufsichtsbehörden können auf die Meldungen reagieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen anordnen.

Regelmäßige Presseberichte über Datenlecks, Ransomware-Angriffe und Datenpannen auch in Niedersachsen bestätigen das Bild: Mit der Digitalisierung und einer immer komplexeren IT-Welt steigen auch die Anforderungen an Unternehmen und Behörden, insbesondere in der IT-Security.

Aktuelle Herausforderung Künstliche Intelligenz

Eine besonders große Herausforderung für den Datenschutz ist aktuell die rasante Verbreitung Künstlicher Intelligenz. KI-Anwendungen verarbeiten oft große Mengen an personenbezogenen Daten, ihre Funktionsweise ist für Betroffene schwer nachzuvollziehen. Sie können in vielen Lebensbereichen Positives bewirken, so etwa bei der Bearbeitung von Kundenanfragen mit Chatbots über medizinische Diagnostik bis zur Suche im Internet. Für die Betroffenen können aber auch gravierende Nachteile durch beispielsweise Diskriminierung, Desinformation, Deepfakes oder Manipulation entstehen.

Für Verantwortliche in Unternehmen und öffentlichen Stellen bedeutet das erheblichen Klärungsbedarf: Sie müssen für den rechtskonformen Einsatz von KI-Anwendungen sorgen, die Rechte für Betroffene sichern und für ausreichende Transparenz sorgen. Der LfD Niedersachsen berät und unterstützt bei diesen Fragen mit einer eigenen KI-Stabsstelle.

Weiterführende Informationen

Der LfD Niedersachsen hat anhand der Aufsichtspraxis der vergangenen Jahre zahlreiche FAQs und Informationsmaterialien zur DSGVO auf seiner Webseite für Unternehmen, öffentliche Stellen sowie Bürgerinnen und Bürger zusammengestellt:

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.05.2026

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