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Stuttgarter Impulse zur Modernisierung des Datenschutzes | Eckpunkte aus Sicht der Aufsichtspraxis

Von den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder am 18.6.2026 einstimmig beschlossen.


Datenschutz ist grundrechtlich fest verankert. Er ist von den Menschen gewollt und die ortsnahe Aufsicht wird insbesondere von den kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern intensiv in Anspruch genommen. Es braucht eine Modernisierung der Datenschutzaufsicht und auch des Datenschutzrechts. Kompetenzen müssen stärker verzahnt werden, die Datenschutzkonferenz ist gesetzlich abzusichern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder machen Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes. Sie treten für eine Beibehaltung einer Aufsicht vor Ort ein.


Link zu den Stuttgarter Impulsen zur Modernisierung des Datenschutzes

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2026

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