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Datenschutzbeauftragte fordern Nein der Bundesregierung zur Chatkontrolle
Keine anlasslose Massenüberwachung durch Chatkontrolle zulassen
Die dänische Regierung hat als amtierende EU-Ratspräsidentschaft die Verordnung zur sogenannten Chatkontrolle auf die Tagesordnung des EU-Rats am 14. Oktober gesetzt. Im Entwurf der Verordnung sind jetzt wieder verpflichtende Möglichkeiten zur Massenüberwachung privater Chats („Aufdeckungsanordnungen“) sowie die Möglichkeit des flächendeckenden Scannens von privaten Nachrichten auf den Endgeräten der Nutzerinnen und Nutzer eingefügt worden. Mit diesem sogenannten „Client-Side-Scanning“ kann die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgangen werden, da Nachrichten bereits vor dem verschlüsselten Versand durchsucht werden können.
Unverhältnismäßige Massenüberwachung
Die diesjährige Vorsitzende der DSK, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), Meike Kamp, fordert im Namen der gesamten DSK die Bundesregierung auf, weiter für sichere und vertrauenswürdige Kommunikation einzutreten und den Verordnungsentwurf zur Chatkontrolle in dieser Fassung abzulehnen, da weiter rechtsstaatliche Grenzen überschritten werden.
Meike Kamp: „Anlasslose Massenüberwachungen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union unter Generalverdacht stellen, sind unverhältnismäßig. Die vorgeschlagene Chatkontrolle gefährdet die sichere Kommunikation in unserer offenen Gesellschaft. Eine Untergrabung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Client-Side-Scanning und damit die Überwachung direkt auf den Endgeräten aller Personen wäre das Ende der Privatsphäre, wie wir sie kennen.“
Enormes Missbrauchspotenzial
Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, ergänzt: „In der technischen Umsetzung bedeutet die Chatkontrolle eine Hintertür, die den Weg in die Überwachung sämtlicher Inhalte eröffnet. Das Missbrauchspotenzial ist enorm. Ich bin der Überzeugung, dass die Sicherheit unserer Kommunikation und der technischen Infrastruktur gestärkt werden muss – und keinesfalls geschwächt!“
Die DSK ist sich im Klaren darüber, dass Sicherheitsbehörden wirksame Werkzeuge und rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung und Vermeidung von sexuellem Missbrauch von Kindern benötigen. Auch die DSK unterstützt diese Zielsetzung. Dieses Ziel darf jedoch nicht auf Kosten der Privatsphäre von Millionen von Personen verfolgt werden, die dafür keinen Anlass gegeben haben. Hintertüren in der Verschlüsselung gefährden die Sicherheit der Kommunikation aller Personen und könnten auch von Kriminellen missbraucht werden.
Mehr Informationen
- Entschließung vom 17. Oktober 2023: Geplante Chatkontrolle führt zu einer unverhältnismäßigen anlasslosen Massenüberwachung!
- Ursprüngliche Veröffentlichung dieser Pressemitteilung auf datenschutzkonferenz-online.de
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