Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

16.10.2015

LfD-Logo

Neue Orientierungshilfe der Datenschutzbeauftragten zur Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln

Thiel: Klare Absage an flächendeckenden Kameraeinsatz in Bussen und Bahnen


HANNOVER. Die unabhängigen Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben auf den mittlerweile fast flächendeckenden Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen mit der Herausgabe einer Orientierungshilfe reagiert. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, sagte am Freitag, die Orientierungshilfe erteile dieser Entwicklung eine klare Absage. „Trotz aller bestehenden Möglichkeiten eines zielgerichteten und effektiven Einsatzes von Videotechnik in öffentlichen Verkehrsmitteln zieht sie dort eine klare Grenze, wo der Kameraeinsatz gegen das Übermaßverbot verstößt.“ In aller Regel unverhältnismäßig und daher datenschutzrechtlich unzulässig sei demnach eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs. Diese Art der Überwachung widerspreche aus Sicht aller Datenschutzaufsichtsbehörden den elementaren Datenschutzgrundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit.

Thiel zeigte sich erfreut, dass nach über einjähriger Vorbereitungszeit nunmehr eine aktuelle, umfassende und klare Position der deutschen Aufsichtsbehörden zu den Anforderungen an einen datenschutzgerechten Einsatz von Videokameras in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des länderübergreifenden schienengebundenen Regionalverkehrs vorliege. „Die intensive Vorarbeit, die in wesentlichen Teilen auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Behörde geleistet worden ist, hat damit einen erfolgreichen Abschluss gefunden.“

Die Landesdatenschutzbeauftragte äußerte die Hoffnung, dass die neue Orientierungshilfe auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG um den Umfang des Kameraeinsatzes in deren Bussen und Bahnen ihren Beitrag leisten könne. „Uns geht es nicht darum, Videoüberwachung generell zu verbieten“, betonte Thiel. Sicherheit im ÖPNV sei ein wesentlicher Anspruch der Fahrgäste, und sie habe Verständnis dafür, dass daraus auch ein gewisser Wunsch nach Überwachung abgeleitet werde. „Überwachungsmaßnahmen sind stets ein Spagat zwischen der Sicherheit der Allgemeinheit und der Freiheit des Einzelnen.“ Letztlich müsse es darum gehen, zwischen diesen beiden widerstreitenden Interessen einen angemessenen Ausgleich herzustellen.

Die Orientierungshilfe zur Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln hat der Düsseldorfer Kreis verabschiedet, das für die Wirtschaft zuständige Koordinierungs- und Beschlussgremium der unabhängigen Datenschutzbehörden. Sie ersetzt eine Empfehlung aus dem Jahr 2001 und steht auf der Internetseite der Landesdatenschutzbeauftragten zum Download zur Verfügung.
Pfad:
www.lfd.niedersachsen.de˃Themen˃Videoüberwachung˃Videoüberwachung durch private Stellen und Unternehmen
Deeplink:
www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34545&article_id=123078&_psmand=48




Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln