Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

LfD richtet Hotline für Vereine ein - Begrenzung der übrigen Beratung auf Online-Angebote

In eigener Sache


Angesichts der zahlreichen Anfragen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) setzt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) ab sofort bei der Beratung verstärkt auf ihr Online-Angebot. Vereine werden über eine eigens dafür eingerichtete Hotline zunächst weiter telefonisch beraten.

Anfragedruck ist weiterhin hoch

Rund um den Geltungsbeginn der DS-GVO am 25. Mai 2018 hat sich die Zahl der Anfragen an die LfD deutlich erhöht. Grund dafür war unter anderem der immens gestiegene Beratungsbedarf. „Der Anfragedruck ist in vielen Bereichen nach wie vor hoch“, sagt Dr. Christoph Lahmann, Stellvertreter der Landesdatenschutzbeauftragten. „Uns bleibt deshalb nichts anderes übrig, als ab sofort den Schwerpunkt unserer Beratung auf die Online-Angebote zu legen.“ Eine individuelle Beratung per Telefon, E-Mail oder Brief sei nicht mehr möglich. Verantwortliche Stellen fänden aber auf der Internetseite der LfD vielfältige Orientierungshilfen, Muster und FAQs zur DS-GVO.

Fokus liegt auf gesetzlichen Aufgaben

Gleichzeitig muss die LfD ihre Telefonzeiten bis auf weiteres einschränken. Die zentrale Rufnummer 0511-120-4500 ist ab sofort Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 9 und 12 Uhr erreichbar. „Wir müssen diese Maßnahmen ergreifen, um unsere gesetzlichen Pflichten erfüllen zu können“, so Dr. Lahmann. „Dazu gehören besonders die fristgerechte Bearbeitung von Beschwerden, die Prüfung gemeldeter Datenpannen und die Unterstützung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten.“

Hotline für Vereine und Verbände

Vereine und Verbände sollen sich zunächst weiter individuell beraten lassen können. Da gerade dort große Unsicherheit in Bezug auf die DS-GVO herrscht, wird es für sie eine eigene Hotline geben. Diese ist Montag bis Mittwoch zwischen 10 und 12 Uhr unter der Nummer 0511-120-4576 erreichbar. „Wir zeigen damit, dass wir die Ehrenamtlichen unterstützen wollen“, sagt Dr. Lahmann. „Wir können aber nicht sagen, wie lange wir dieses Angebot angesichts der angespannten Lage aufrechterhalten können.“ Insgesamt haben die LfD in den ersten drei Quartalen dieses Jahres mehr als 8000 Anfragen erreicht. Im ganzen Jahr 2017 waren es rund 4650. Erschwerend kommt hinzu, dass die LfD nun im Fall von Beschwerden nach DS-GVO enge gesetzliche Fristen einhalten muss. Tut sie das nicht, drohen ihr Untätigkeitsklagen.

.


Pressemitteilung als PDF-Download


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2018
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln