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Thiel kritisiert Gesetzesbeschluss des Bundestages: Neues Bundesdatenschutzgesetz senkt datenschutzrechtliche Standards und ist europarechtswidrig

„Das gestern vom Bundestag beschlossene neue Datenschutzgesetz stellt bewährte datenschutzrechtliche Standards in Frage und ist europarechtlich zweifelhaft“, so Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen und gegenwärtig Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Anlass des so genannten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU), das an die Stelle des Bundesdatenschutzgesetzes treten soll, ist das neue EU-Datenschutzrecht. Bis Mai 2018 müssen die Mitgliedsstaaten ihr nationales Recht an die europarechtlichen Vorgaben anpassen.

Thiel: „Das Gesetz missachtet an einigen Stellen das Europarecht. Das gilt etwa für die Vorgaben zur Verarbeitung besonders sensibler personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten oder genetische Daten.“ Auch schränkt das Gesetz die Informations-, Auskunfts- und Löschrechte der betroffenen Personen erheblich ein. „Gegenüber dem gegenwärtigen Schutzniveau ist das ein Rückschritt“, so Thiel.

Nicht überzeugen kann auch die Regelung zur Vertretung der Aufsichtsbehörden im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA). Dem EDSA kommt zukünftig eine zentrale Bedeutung zu, kann dieser doch Beschlüsse treffen, die für alle Datenschutz- Aufsichtsbehörden bindend sind. Thiel: „Hier werden die Länderinteressen unzureichend berücksichtigt. In Angelegenheiten, in denen allein die Aufsichtsbehörden der Bundesländer sachlich zuständig sind, sollte den Landesbehörden auch das Recht zur Vertretung auf europäischer Ebene zugestanden werden.“


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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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30159 Hannover
Telefon 0511 120-4551 oder -4500
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