Artikel-Informationen
erstellt am:
01.10.2026
Die personalisierte Werbung soll auf Basis einer datenschutzrechtlichen Einwilligung erfolgen (weitere Informationen in den FAQs und Datenschutzerklärungen von OpenAI). Als Alternative soll die Nutzungsmöglichkeit ohne personalisierte Werbung angeboten werden. Diese soll nach Angaben von OpenAI mit begrenzten Daten erfolgen, die für den aktuellen Kontext relevant sind, und weder die Erstellung noch die Nutzung von Nutzerprofilen beinhalten. Auch bei dieser Variante werden der Kontext des aktuellen Chat-Threads und grundlegende Kontextinformationen wie allgemeiner Standort oder Sprache für Werbezwecke verwendet. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für diese Form der Werbung stützt OpenAI auf ein überwiegendes berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Der LfD Niedersachsen sieht in der Auswertung der Chats zu Werbezwecken ein erhebliches datenschutz- und persönlichkeitsrechtliches Risiko. Dies begründet sich vor allem aus der Nutzung von ChatGPT in allen Lebensbereichen und zu allen denkbaren – bis hin zu höchstpersönlichen – Themen. OpenAI hat in einer Studie ausgewertet, dass etwa die Hälfte der Nachrichten (49 %) zur Kategorie „Fragen“ gehöre, eine wachsende und hoch bewertete Kategorie, die zeige, dass die Menschen ChatGPT vor allem als „Berater“ schätzen und nicht nur zur Erledigung von Aufgaben (siehe OpenAI). Daraus ergibt sich gegenüber der Ausspielung von personalisierter Werbung auf Webseiten oder in Suchmaschinen ein wesentlicher Unterschied: Die Profilbildung basiert nicht nur auf dem Nutzungsverhalten im Web unter der Einbeziehung der Eingabe von allgemeinen Suchbegriffen, sondern es wird erstmals umfangreiche „Chat-Kommunikation“ für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen für personalisierte Werbung ausgewertet. KI-Chatbots werden von den Nutzenden zunehmend als persönliche Gesprächspartner und -partnerinnen statt als Maschinen wahrgenommen und mit ihnen wird entsprechend „vertraut“ agiert. Die Auswertung der Chatinhalte wird daher die Qualität der Persönlichkeitsprofile erheblich steigern und bis in die Intimsphäre hineinreichen. Zudem werden sich Stimmungen der Nutzerinnen und Nutzern in Echtzeit feststellen lassen.
ChatGPT ist in Deutschland der am meisten genutzte KI-Chatbot (siehe Statista). Der LfD Niedersachsen möchte die zahlreichen Nutzerinnen und Nutzer von ChatGPT auf diese Entwicklung aufmerksam machen und Hinweise für Maßnahmen zum Selbstdatenschutz geben.
Es lohnt sich – auch angesichts der neu eingeführten Werbefunktion in ChatGPT –, sich mit den inzwischen zahlreichen KI-Chatbot-Alternativen auseinanderzusetzen. Aus Perspektive des Datenschutzes sind beispielsweise Produkte mit weitreichenden Privacy-Funktionen sowie europäische Anbieter vorzugswürdig, weil bei ihnen die Rechtsdurchsetzung für europäische Nutzerinnen und Nutzer eher möglich ist.
Wer ChatGPT weiterhin nutzen und die Profilbildung zu Werbezwecken aus den Chats weitmöglichst beschränken möchte, sollte wie folgt vorgehen:
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erstellt am:
01.10.2026