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Der Düsseldorfer Kreis

Der Düsseldorfer Kreis, benannt nach seinem Tagungsort, ist das Koordinierungs- und Beschlussgremium der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im nicht-öffentlichen Bereich. Er berät unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen über die Auslegung und Anwendung des geltenden Datenschutzrechts in der Privatwirtschaft und formuliert hierzu gemeinsame Standpunkte aller Datenschutzaufsichtsbehörden. Als Arbeitskreis der nationalen Datenschutzkonferenz arbeitet der Düsseldorfer Kreis dieser zu und stimmt sich eng mit dieser ab.

Entschließungen des Düsseldorfer Kreises (Oberste Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich) sind hier abrufbar: BfDI-Homepage

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