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Veröffentlichungen im Internet

Viele Kommunen stellen auf ihren Webseiten Informationen aus der Verwaltung zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürgern beispielweise Wartezeiten im Bürgeramt zu verkürzen, Behördengänge zu erleichtern oder diese gleich gänzlich einzusparen.

Bei Veröffentlichungen im Internet ist stets zu bedenken, dass diese Daten weltweit einem unbeschränkten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden. Moderne Informations- und Kommunikationstechniken bieten vielfältige Möglichkeiten, personenbezogene Daten zielgerichtet auszuwerten und zu verarbeiten. Durch eine Veröffentlichung im Internet kann sich eine Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus einer möglichen Verknüpfung von Angaben einzelner Personen mit Informationen aus anderen Datenbeständen ergeben (sog. personenbeziehbare Daten). So können umfassende Persönlichkeitsprofile entstehen. Die Kommunen sollten dies bei ihren Entscheidungen, Daten im Internet zu veröffentlichen, stets berücksichtigen.

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