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Datenschutz im Gesundheitswesen

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Zwar schützt die jahrtausendealte ärztliche Schweigepflicht Kranke davor, dass Informationen über ihren Gesundheitszustand von denjenigen unbefugt weitergegeben werden, die sie medizinisch betreuen. Medizinische Daten werden aber zunehmend außerhalb des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient verarbeitet. Telemedizin und High-Tech-Medizin führen überall zu umfangreichen automatischen Datenspeicherungen. Hinzu kommt ein zunehmender Druck, Gesundheitsdaten auch zur Einsparung von Kosten, zur Verhinderung von Arzneimittelnebenfolgen oder zur Qualitätssicherung einzusetzen. Die Informatisierung der Medizin durch elektronische Aktenführung, Einsatz von Chipkarten, Nutzung des Internet zur Konsultation bis hin zur ferngesteuerten Behandlung mit Robotern ist nur zu verantworten, wenn auch die Instrumente zum Schutz von Gesundheitsdaten weiterentwickelt werden. Eine kritische datenschutzrechtliche Begleitung entsprechender Vorhaben ist unerlässlich.

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