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Datenschutzgerechte Internet-Nutzung

Immer mehr Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, das Internet auch am Arbeitsplatz zu nutzen. Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder haben beim Umgang mit den dabei anfallenden personenbezogenen Daten der Beschäftigten und ihrer Kommunikationspartner datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. So sind zum Beispiel die Arbeitsplätze mit Internet-Zugang so zu gestalten, dass keine oder möglichst wenige personenbezogene Daten erhoben werden. Die Nutzung des Internet am Arbeitsplatz darf nicht zu einer vollständigen Kontrolle der Bediensteten führen. Weiter sind die Beschäftigten umfassend darüber zu informieren, für welche Zwecke sie einen Internet-Zugang am Arbeitsplatz nutzen dürfen und auf welche Weise der Arbeitgeber die Einhaltung der Nutzungsbedingungen kontrolliert.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in einer Entschliessung weitere Anforderungen beschrieben sowie Tipps und Hinweise für einen datenschutzgerechten Internet-Anschluss erarbeitet.

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