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„Knöllchen-Horst“ unterliegt erneut vor dem Verwaltungsgericht Göttingen

- Gericht bestätigt datenschutzrechtliche Anordnung auch im Hauptsacheverfahren


Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat dem speziellen Hobby des in der Öffentlichkeit als „Knöllchen-Horst" bekannt gewordenen Mannes aus dem Harz mit einer datenschutzrechtlichen Anordnung ein Ende gesetzt. Er hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer auch bei fehlender eigener Betroffenheit zur Anzeige zu bringen. Als Beweismittel hatte er auf Fotos und Videosequenzen der an Front- und Heckscheibe seines Kfz befestigten sogenannten Dashcams zurückgegriffen. Dies war dem Mann datenschutzaufsichtsrechtlich untersagt worden.

Der Einsatz von Dashcams im öffentlichen Verkehr stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der davon betroffenen Verkehrsteilnehmer dar. Die Landesdatenschutzbeauftrage hatte deshalb die Verwendung dieser Kameras zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.

Nachdem das Verwaltungsgericht diese datenschutzaufsichtlichen Maßnahmen bereits im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens bestätigt hatte (siehe Pressemitteilung vom 02.11.2016), hat es nach der gestrigen mündlichen Verhandlung auch im Hauptsacheverfahren die Entscheidung der Landesbeauftragten durch ein klageabweisendes Urteil gebilligt (Az. 1 A 170/16).
Damit ist zugleich die von den deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden seit mehreren Jahren vertretene Auffassung zur Unzulässigkeit des Einsatzes von Dashcams bestätigt und deutlich gemacht worden, dass bereits die Anfertigung solcher Kamerabilder datenschutzwidrig ist.

Pressemitteilung als PDF-Download:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4551 oder -4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

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