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19.01.2016

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Datentransfers in die USA

Thiel fordert Unternehmen zu konsequentem Umdenken auf


HANNOVER. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat Unternehmen, die personenbezogene Daten in die USA transferieren, zu einem konsequenten Umdenken aufgefordert. Auf einer Veranstaltung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) am Montag dieser Woche in Hannover sagte Thiel, das so genannte Safe-Harbor-Abkommen sei nach dem Urteil des EuGH vom 6. Oktober 2015 insgesamt ungültig und daher nicht mehr als Rechtsgrundlage für den Datentransfer nutzbar. Aber auch bei einer Übermittlung auf Grundlage von Einwilligungen, EU-Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules sei die Sicherheit der Daten gefährdet. Die Unternehmen, so Thiel, seien jetzt in der Pflicht, ihren Datentransfer weiterhin legal zu gestalten. „Die betroffenen Personen, Beschäftigte, Kunden und Vertragspartner müssen sich darauf verlassen können, dass die Unternehmen mit ihren Daten sorgsam umgehen und jegliche Gefährdung für den Schutz ihrer Privatsphäre vermeiden.“

Thiel erinnerte daran, dass die Art.-29-Gruppe, der europäische Zusammenschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden, angekündigt habe, bis Ende Januar 2016 die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidung auf die anderen Rechtsinstrumente des internationalen Datenverkehrs zu überprüfen. Auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder habe zügig reagiert und im Oktober 2015 ein erstes Positionspapier veröffentlicht. Weiter würden eventuelle gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden erörtert. Die Landesdatenschutzbeauftragte kündigte an, dass im Laufe des Frühjahrs mit Prüfungen durch die Aufsichtsbehörden zu rechnen sei: „Wir werden dann alle notwendigen Schritte zur Durchsetzung des Datenschutzes ergreifen.“ Die Unternehmen seien also gut beraten, bis dahin eigene Maßnahmen zu treffen, ihre auf Safe Harbor basierenden Übermittlungen einzustellen und die erforderlichen weiteren technisch-organisatorischen Maßnahmen einzuleiten, wie zum Beispiel eine optimale Verschlüsselung der Daten, aber auch die weitgehende Verwendung von Pseudonymen.“

Kritisch äußerte sich Thiel zu den Arbeiten an einem neuen Safe-Harbor-Abkommen: „Auch wenn die zuständige EU-Kommissarin zuversichtlich ist, was den Abschluss eines neuen, verbesserten Abkommens angeht, bin ich doch skeptisch. Eine grundlegende Änderung des Umgangs mit personenbezogenen Daten in den USA, insbesondere hinsichtlich der Befugnisse der Geheimdienste, bleibt doch eher unwahrscheinlich.“

Die Landesdatenschutzbeauftragte teilte mit, dass sie sich über die niedersächsischen Industrie- und Handelskammern mit einem Richtlinienpapier an die Firmen im Land gewandt habe. Darüber hinaus beabsichtige sie, für die einzelnen IHK in Niedersachsen jeweils eine Informationsveranstaltung zum Thema Safe Harbor und internationaler Datenverkehr anzubieten. Erste Reaktionen auf das Angebot seien positiv. Die Auftaktveranstaltung findet am 15. März 2016 in Braunschweig statt.




Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

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erstellt am:
19.01.2016

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