Schriftzug LFD Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

04.04.2016

LfD-Logo

Nichtentscheidung über die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in Bussen und Bahnen soll überprüft werden

Datenschutzbeauftragte legt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Üstra-Videoüberwachung ein


Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur flächendeckenden Videoüberwachung in Bussen und Bahnen der Üstra AG durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte in seinem Urteil vom 10.02.2016 davon abgesehen, über die Rechtmäßigkeit der Kameraüberwachung zu entscheiden.

Anlass des Verfahrens war eine Klage der Üstra AG gegen eine bereits von Thiels Amtsvorgänger erlassene Verfügung, mit der die Einstellung der flächendeckenden Videoüberwachung in den Fahrzeugen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe angeordnet worden war. Zuvor hatte sich die Üstra AG nicht dazu in der Lage gesehen, die Notwendigkeit einer flächendeckenden Kameraüberwachung nachvollziehbar zu belegen.

„Ich bin keineswegs generell gegen Kameras in Bussen und Bahnen“, machte Thiel deutlich. „Für die Strafverfolgung können solche Aufnahmen im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Das von der Üstra praktizierte Ausmaß der Videoüberwachung ist dafür allerdings nicht erforderlich. Dass sich potentielle Straftäter von Kameras abhalten lassen, ist äußerst zweifelhaft und bislang nicht belegt.“

Das Verwaltungsgericht Hannover gab der Klage zwar statt, entschied aber nicht in der Sache. Die Verbotsverfügung war auf das Bundesdatenschutzgesetz gestützt worden; die Richter sahen demgegenüber das Niedersächsische Datenschutzgesetz als einschlägig an, das Verbotsverfügungen zur Ahndung von Rechtsverstößen nicht kennt.

„Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass wir die richtige Rechtsgrundlage angewendet haben“, so Thiel. „Ich hoffe außerdem, dass die Berufung auch dazu führen wird, die wichtige Frage nach dem Umfang der Videoüberwachung gerichtlich klären zu lassen.“




Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.04.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln