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11.02.2015

„Binding Corporate Rules“ anerkannt

Thiel attestiert Continental ein ausreichendes Datenschutzniveau beim internationalen Datenverkehr


HANNOVER. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, hat jetzt die Prüfung der internen Datenschutzrichtlinien des Continental-Konzerns abgeschlossen. Wie Thiel am Mittwoch in Hannover mitteilte, gewährleisten die so genannten Binding Corporate Rules (BCR) aus Sicht ihrer Behörde ein ausreichendes Datenschutzniveau bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten ins Ausland.

BCR sind ein insbesondere für Konzerne geeignetes Instrument, um die Zulässigkeit von Datentransfers in den internationalen Raum zu erreichen. Ein Unternehmen muss zur Erreichung der Anerkennung seiner BCR intern gültige Regelungen für den Datenschutz festlegen, die den Kernprinzipien der Europäischen Datenschutzrichtlinie entsprechen. Die vorgelegten BCR werden auf Antrag des Unternehmens von der aufgrund des Hauptsitzes des Unternehmens zuständigen Aufsichtsbehörde federführend im europaweiten Kooperationsverfahren geprüft.

Die Landesdatenschutzbeauftragte hat ein derartiges europaweites Verfahren zum ersten Mal koordiniert und dabei die Anmerkungen der anderen europäischen Länder und auch der Bundesländer in die BCR-Verhandlungen mit dem Continental-Konzern eingeführt. So wurden unter anderem Regelungen zu den Rechten von betroffenen Personen wie dem Recht auf Auskunft, auf Löschung oder Berichtigung und Widerspruch, zu Datensparsamkeit, zur Beschränkung der Weitergabe von personenbezogenen Daten, zu Datenschutzschulungen der Mitarbeiter, zu einem internen Beschwerdemanagement und zu technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen. Insbesondere haben betroffene Personen nun das Recht, Ansprüche aus den BCR vor Datenschutzbehörden und Gerichten in der EU geltend zu machen, auch wenn ihre personenbezogenen Daten in einem Unternehmensteil mit Sitz außerhalb der EU verarbeitet wurden.

Schließlich wurden die vorgelegten BCR von allen am Verfahren beteiligten Ländern akzeptiert und haben jetzt europaweite Gültigkeit. Damit ist die Übermittlung personenbezogener Daten auf Grundlage der vorliegenden BCR grundsätzlich zulässig.



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511 120-4500
Fax 0511 120-4599
E-Mail an Ansprechpartner schreiben

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.02.2015
zuletzt aktualisiert am:
27.06.2019

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