Jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, gesetzlich verpflichtet, behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Sie unterstützen die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes.
Bildrechte: grafolux & eye-serverNicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, sind verpflichtet, bei diesen Arbeiten die Ausführungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz sicherzustellen.
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